Gesetze / HG 2021 · BGBl I 2020, 3208

Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021

25 Normen · ausgefertigt 21.12.2020 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Allgemeine Ermächtigungen
  2. § 1 Feststellung des Haushaltsplans
  3. § 2 Kreditermächtigungen
  4. § 3 Gewährleistungsermächtigungen
  5. § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
  6. Abschnitt 2 · Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
  7. § 5 Flexibilisierte Ausgaben
  8. § 6 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
  9. § 7 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung
  10. § 8 Bewilligung von Zuwendungen
  11. § 9 Baumaßnahmen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
  12. § 10 Bezüge
  13. § 11 Verbriefung von Verpflichtungen
  14. § 12 Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
  15. § 12a Erstattungen an den Gesundheitsfonds
  16. § 13 Rückzahlung, Titelverwechslung
  17. Abschnitt 3 · Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
  18. § 14 Verbindlichkeit des Stellenplans
  19. § 15 Ausbringung von Planstellen und Stellen
  20. § 16 Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
  21. § 17 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
  22. § 18 Ausbringung von Leerstellen
  23. § 19 Umwandlung von Planstellen und Stellen
  24. § 20 Sonderregelungen
  25. § 21 Überhangpersonal
  26. Abschnitt 4 · Übergangs- und Schlussvorschriften
  27. § 22 Stundung von Ansprüchen
  28. § 23 Fortgeltung
  29. § 24 Inkrafttreten
  30. Anlage Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2021
  31. (XXXX) Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2021
  32. (XXXX) Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2021