Gesetze / HSeeZG · BGBl I 2015, 2095

Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See

11 Normen · ausgefertigt 25.11.2015 · Änderungen

  1. Teil 1None
  2. Abschnitt 1 · Internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen, Flaggenstaatszustimmung
  3. § 1 Ausgehende Ersuchen
  4. § 2 Eingehende Ersuchen
  5. Abschnitt 2 · Strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See
  6. § 3 Befugnisse des Kapitäns nach dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (SUA-Übereinkommen) und dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zu diesem Übereinkommen (SUA-Änderungsprotokoll)
  7. § 4 Rechtshilfeersuchen nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen
  8. § 5 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen
  9. Teil 2None
  10. Abschnitt 1 · Gemeinsame Regelungen
  11. § 6 Entschädigung
  12. § 7 Datenverarbeitung
  13. Abschnitt 2 · Schlussbestimmungen
  14. § 8 Verordnungsermächtigung
  15. § 9 Bußgeldvorschriften
  16. § 10 Anwendungsklausel
  17. § 11 Unberührtheitsklausel