Gesetze / Heilberufsgesetz
HeilBerG§ 115 Aufgaben der Gutachterstelle
Die Gutachterstelle nimmt die in § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden bezeichneten Aufgaben wahr.
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HeilBerGDie Gutachterstelle nimmt die in § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden bezeichneten Aufgaben wahr.