Gesetze / Heilberufsgesetz

HeilBerG

§ 115 Aufgaben der Gutachterstelle

Die Gutachterstelle nimmt die in § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden bezeichneten Aufgaben wahr.

§ 114 § 116