Gesetze / Geflügel-Salmonellen-Verordnung

HüSalmoV

§ 24 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

Sind in einem Hähnchenmastbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, gilt § 10 Absatz 1 entsprechend.

§ 23 § 25