Gesetze / IRegGebV · BGBl I 2023, Nr. 370

Verordnung über die Erhebung von Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Implantateregistergesetz und der Implantateregister-Betriebsverordnung

4 Normen · ausgefertigt 14.12.2023 · Änderungen

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Gebühr für die Erfassung implantatbezogener Maßnahmen
  3. § 3 Gebühr für die Erfassung von Implantaten
  4. § 4 Gebühren für den Zugang zu den Registerdaten