Gesetze / ImGwGMeldV · BGBl I 2020, 1965
Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich
8 Normen · ausgefertigt 20.08.2020 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Regelungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Meldepflichten wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten
- § 4 Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den beteiligten Personen oder dem wirtschaftlich Berechtigten
- § 5 Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Stellvertretung
- § 6 Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität
- § 7 Ausnahme von der Meldepflicht
- § 8 Inkrafttreten