Gesetze / ImGwGMeldV · BGBl I 2020, 1965

Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich

8 Normen · ausgefertigt 20.08.2020 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Regelungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Meldepflichten wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten
  5. § 4 Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den beteiligten Personen oder dem wirtschaftlich Berechtigten
  6. § 5 Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Stellvertretung
  7. § 6 Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität
  8. § 7 Ausnahme von der Meldepflicht
  9. § 8 Inkrafttreten