Gesetze / ImmoDarlSachkV · BGBl I 2016, 972

Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter

4 Normen · ausgefertigt 25.04.2016 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten Mitarbeiter
  3. § 2 Berufsqualifikation als Sachkundenachweis
  4. § 3 Anerkennung ausländischer Befähigungsnachweise im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
  5. § 4 Inkrafttreten