Gesetze / IndElAusbV 2007 · BGBl I 2007, 1678

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

37 Normen · ausgefertigt 24.07.2007 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Gemeinsame Vorschriften
  3. § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
  4. § 2 Ausbildungsdauer
  5. § 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
  6. § 4 Ausbildungsplan
  7. § 5 (weggefallen)
  8. § 6 Abschlussprüfung
  9. Teil 2 · Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  10. § 7 Ausbildungsberufsbild
  11. § 8 Ausbildungsrahmenplan
  12. § 9 Teil 1 der Abschlussprüfung
  13. § 10 Teil 2 der Abschlussprüfung
  14. Teil 3 · Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik
  15. § 11 Ausbildungsberufsbild
  16. § 12 Ausbildungsrahmenplan
  17. § 13 Teil 1 der Abschlussprüfung
  18. § 14 Teil 2 der Abschlussprüfung
  19. Teil 4 · Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik
  20. § 15 Ausbildungsberufsbild
  21. § 16 Ausbildungsrahmenplan
  22. § 17 Teil 1 der Abschlussprüfung
  23. § 18 Teil 2 der Abschlussprüfung
  24. Teil 5 · Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
  25. § 19 Ausbildungsberufsbild
  26. § 20 Ausbildungsrahmenplan
  27. § 21 Teil 1 der Abschlussprüfung
  28. § 22 Teil 2 der Abschlussprüfung
  29. Teil 6 · Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
  30. § 23 Ausbildungsberufsbild
  31. § 24 Ausbildungsrahmenplan
  32. § 25 Teil 1 der Abschlussprüfung
  33. § 26 Teil 2 der Abschlussprüfung
  34. Teil 7 · Gemeinsame Bestehensregelungen
  35. § 27 Bestehensregelung
  36. Teil 8 · Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  37. § 28 Zusatzqualifikationen
  38. § 29 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
  39. § 30 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
  40. § 31 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
  41. § 32 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
  42. § 33 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
  43. § 34 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
  44. Teil 9 · Gemeinsame Übergangsvorschriften
  45. § 35 Bestandsschutz
  46. § 36 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
  47. § 37 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  48. Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
  49. Anlage 2 (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  50. Anlage 3 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik
  51. Anlage 4 (zu § 15) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik
  52. Anlage 5 (zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme
  53. Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
  54. Anlage 7 (zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen