Gesetze / InstitutsVergV 2014 · BGBl I 2013, 4270
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
29 Normen · ausgefertigt 16.12.2013 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Allgemeine Anforderungen an Vergütungssysteme
- § 3 Verantwortlichkeiten; Beteiligung der Kontrolleinheiten
- § 4 Ausrichtung an der Strategie des Instituts
- § 5 Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme
- § 6 Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes
- § 7 Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile
- § 8 Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung
- § 9 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kontrolleinheiten
- § 10 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen
- § 11 Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten
- § 12 Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme
- § 13 Information über die Vergütungssysteme
- § 14 Anpassung bestehender Vereinbarungen
- § 15 Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses
- § 16 Offenlegung
- Abschnitt 3 · Besondere Anforderungen an bedeutende Institute
- § 17 (weggefallen)
- § 18 Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten; Risikoausrichtung der Vergütungssysteme
- § 19 Ermittlung der variablen Vergütung (Ex-ante-Risikoadjustierung)
- § 20 Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung)
- § 21 Vergütungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen
- § 22 Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung
- § 23 Vergütungsbeauftragte in bedeutenden Instituten
- § 24 Aufgaben der Vergütungsbeauftragten
- § 25 Personal- und Sachausstattung der Vergütungsbeauftragten
- § 26 Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien
- Abschnitt 4 · Ergänzende Vorschriften für Gruppen
- § 27 Gruppenweite Regelung der Vergütung
- Abschnitt 5 · Schlussvorschriften
- § 28 (weggefallen)
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten