Gesetze / JArbSchG · BGBl I 1976, 965

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend

68 Normen · ausgefertigt 12.04.1976 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Eingangsformel
  3. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Geltungsbereich
  5. § 1a Formvorgaben
  6. § 2 Kind, Jugendlicher
  7. § 3 Arbeitgeber
  8. § 4 Arbeitszeit
  9. Zweiter Abschnitt · Beschäftigung von Kindern
  10. § 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
  11. § 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
  12. § 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
  13. Dritter Abschnitt · Beschäftigung Jugendlicher
  14. Erster Titel · Arbeitszeit und Freizeit
  15. § 8 Dauer der Arbeitszeit
  16. § 9 Berufsschule
  17. § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
  18. § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
  19. § 12 Schichtzeit
  20. § 13 Tägliche Freizeit
  21. § 14 Nachtruhe
  22. § 15 Fünf-Tage-Woche
  23. § 16 Samstagsruhe
  24. § 17 Sonntagsruhe
  25. § 18 Feiertagsruhe
  26. § 19 Urlaub
  27. § 20 Binnenschiffahrt
  28. § 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
  29. § 21a Abweichende Regelungen
  30. § 21b
  31. Zweiter Titel · Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
  32. § 22 Gefährliche Arbeiten
  33. § 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
  34. § 24 Arbeiten unter Tage
  35. § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
  36. § 26 Ermächtigungen
  37. § 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
  38. Dritter Titel · Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
  39. § 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  40. § 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  41. § 29 Unterweisung über Gefahren
  42. § 30 Häusliche Gemeinschaft
  43. § 31 Züchtigungsverbot, Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
  44. Vierter Titel · Gesundheitliche Betreuung
  45. § 32 Erstuntersuchung
  46. § 33 Erste Nachuntersuchung
  47. § 34 Weitere Nachuntersuchungen
  48. § 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
  49. § 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
  50. § 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
  51. § 38 Ergänzungsuntersuchung
  52. § 39 Mitteilung, Bescheinigung
  53. § 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
  54. § 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
  55. § 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
  56. § 43 Freistellung für Untersuchungen
  57. § 44 Kosten der Untersuchungen
  58. § 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
  59. § 46 Ermächtigungen
  60. Vierter Abschnitt · Durchführung des Gesetzes
  61. Erster Titel · Aushänge und Verzeichnisse
  62. § 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
  63. § 48 Information über Arbeitszeit und Pausen
  64. § 49 Verzeichnisse der Jugendlichen
  65. § 50 Auskunft, Vorlage der Verzeichnisse
  66. Zweiter Titel · Aufsicht
  67. § 51 Aufsichtsbehörde, Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
  68. § 52 (weggefallen)
  69. § 53 Mitteilung über Verstöße
  70. § 54 Ausnahmebewilligungen
  71. Dritter Titel · Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
  72. § 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
  73. § 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
  74. § 57 Aufgaben der Ausschüsse
  75. Fünfter Abschnitt · Straf- und Bußgeldvorschriften
  76. § 58 Bußgeld- und Strafvorschriften
  77. § 59 Bußgeldvorschriften
  78. § 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  79. Sechster Abschnitt · Schlußvorschriften
  80. § 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
  81. § 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
  82. (XXXX) §§ 63 bis 70 (Änderungsvorschriften)
  83. § 71 (weggefallen)
  84. § 72 Inkrafttreten