Gesetze / KHG · BGBl I 1972, 1009

Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze

61 Normen · ausgefertigt 29.06.1972 · Änderungen

  1. 1. Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Grundsatz
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 2a Krankenhausstandort
  5. § 3 Anwendungsbereich
  6. § 4
  7. § 5 Nicht förderungsfähige Einrichtungen
  8. § 6 Krankenhausplanung und Investitionsprogramme
  9. § 6a Zuweisung von Leistungsgruppen
  10. § 6b Zuweisung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben
  11. § 6c Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
  12. § 7 Mitwirkung der Beteiligten
  13. 2. Abschnitt · Grundsätze der Investitionsförderung
  14. § 8 Voraussetzungen der Förderung
  15. § 9 Fördertatbestände
  16. § 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
  17. § 11 Landesrechtliche Vorschriften über die Förderung
  18. § 12 Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen
  19. § 12a Fortführung der Förderung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen ab dem Jahr 2019
  20. § 12b Transformationsfonds, Verordnungsermächtigung
  21. § 13 Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben
  22. § 14 Auswertung der Wirkungen der Förderung
  23. § 14a Krankenhauszukunftsfonds
  24. § 14b Evaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung und Begleitforschung für die digitale Transformation im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds
  25. § 15 Beteiligung an Schließungskosten
  26. 3. Abschnitt · Vorschriften über Krankenhauspflegesätze
  27. § 16 Verordnung zur Regelung der Pflegesätze
  28. § 17 Grundsätze für die Pflegesatzregelung
  29. § 17a Finanzierung von Ausbildungskosten
  30. § 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung
  31. § 17c Prüfung der Abrechnung von Pflegesätzen, Statistik
  32. § 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
  33. § 18 Pflegesatzverfahren
  34. § 18a Schiedsstelle, Verordnungsermächtigung
  35. § 18b
  36. § 19 Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen
  37. § 20 Nichtanwendung von Pflegesatzvorschriften
  38. 4. Abschnitt · Sonderregelungen
  39. § 21 Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2
  40. § 21a Versorgungsaufschlag an Krankenhäuser auf Grund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2
  41. § 22 Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  42. § 23 Verordnungsermächtigung
  43. § 24 Überprüfung der Auswirkungen
  44. § 25 Ausnahmen von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung und von der Prüfung von Strukturmerkmalen, Verordnungsermächtigung
  45. § 26 (weggefallen)
  46. § 26a Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
  47. § 26b Kostentragung für durch den Bund beschaffte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Remdesivir
  48. § 26c Kostenerstattung für durch den Bund beschaffte Produkte
  49. § 26d Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
  50. § 26e Erneute Sonderleistung an Pflegefachkräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
  51. § 26f Ausgleich für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom
  52. 5. Abschnitt · Sonstige Vorschriften
  53. Unterabschnitt 1 · Zuständigkeiten, Statistik, Darlehen
  54. § 27 Zuständigkeitsregelung
  55. § 28 Auskunftspflicht und Statistik
  56. § 29
  57. § 30 Darlehen aus Bundesmitteln
  58. Unterabschnitt 2 · Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
  59. § 31 Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
  60. § 32 Eignung zur Aufgabenwahrnehmung
  61. § 33 Aufsicht über den Beliehenen
  62. § 34 Rückgriff
  63. § 35 Finanzierung
  64. § 36 Unterstützung und Beratung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
  65. § 37 Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vergütung eines Vorhaltebudgets
  66. § 38 Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit Zuschlägenzur Förderung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben und zur Finanzierung der speziellen Vorhaltung von Hochschulkliniken
  67. Unterabschnitt 3 · Förderbeträge und Förderung der Spezialisierung
  68. § 39 Förderbeträge für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin
  69. § 40 Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus hinsichtlich der Förderung der Spezialisierung bei der Erbringung von onkochirurgischen Leistungen