Gesetze / Körperschaftsteuergesetz
KStG 1977§ 6a Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Körperschaftsteuergesetz
KStG 1977Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.