Gesetze / KWGVermV · BGBl I 2007, 2785

Verordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes und nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes

9 Normen · ausgefertigt 04.12.2007 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Einreichung der Anzeigen
  3. § 2 Inhalt der Anzeigen
  4. § 3 Bestätigung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit
  5. § 4 Inhalt des Registers
  6. § 5 Verantwortlichkeit
  7. § 6 Einsichtnahme in das Register
  8. § 7 Dauer der Einsehbarkeit
  9. § 8 (weggefallen)
  10. § 9 Inkrafttreten