Gesetze / KWKG 2016 · BGBl I 2015, 2498

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

51 Normen · ausgefertigt 21.12.2015 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
  6. § 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
  7. Abschnitt 2 · Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
  8. § 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme
  9. § 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
  10. § 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
  11. § 7a Bonus für innovative erneuerbare Wärme
  12. § 7b Bonus für elektrische Wärmeerzeuger
  13. § 7c Kohleersatzbonus
  14. § 7d (weggefallen)
  15. § 7e Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni
  16. § 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
  17. § 8a Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom
  18. § 8b Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
  19. § 8c Ausschreibungsvolumen
  20. § 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
  21. § 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen, elektronisches Verfahren
  22. § 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
  23. § 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt
  24. § 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
  25. § 13a Registrierung von KWK-Anlagen
  26. § 13b Rückforderung
  27. Abschnitt 3 · Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
  28. § 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
  29. § 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
  30. § 16 Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung
  31. § 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
  32. Abschnitt 4 · Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
  33. § 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
  34. § 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
  35. § 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid, elektronisches Verfahren
  36. § 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
  37. Abschnitt 5 · Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
  38. § 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
  39. § 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
  40. § 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid, elektronisches Verfahren
  41. § 25 Kältespeicher
  42. Abschnitt 6 · Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen
  43. § 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen
  44. § 27 Begrenzung der Zuschlagszahlungen
  45. (XXXX) §§ 27a bis 29 (weggefallen)
  46. Abschnitt 7 · Sonstige Vorschriften
  47. § 30 Vorschriften für Prüfungen
  48. § 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
  49. § 31a Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  50. § 31b Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur
  51. § 32 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
  52. § 32a Clearingstelle
  53. § 33 Verordnungsermächtigungen
  54. § 33a Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen
  55. § 33b Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
  56. § 33c Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen
  57. Abschnitt 8 · Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
  58. § 34 Evaluierungen
  59. § 35 Übergangsbestimmungen
  60. § 36 (weggefallen)
  61. § 37 (weggefallen)
  62. Anlage (zu den §§ 7b und 7d) (weggefallen)