Gesetze / KaffeeStV 2010 / Änderungen
Änderungen im KaffeeStV 2010
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
13.02.2023
§ 13 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
09.11.2022
§ 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung · § 20 Steueranmeldung · § 27 Versandhandel · § 31 Aufnahme von versteuertem Kaffee in ein Steuerlager · § 36 Vernichtung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren, Steueraufsicht
01.07.2022
§ 13 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
08.09.2021
§ 1 Begriffsbestimmungen · § 1a Hauptzollamt; örtliche Zuständigkeit · § 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung · § 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber · § 5 Erteilung der Erlaubnis · § 6 Sicherheitsleistung · § 6a Überprüfung der Erlaubnis · § 7 Änderung von Verhältnissen · § 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis · § 9 Belegheft, Buchführung · § 10 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust · § 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager · § 12 Registrierter Versender · § 13 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung · § 14 Beförderungen im Steuergebiet · § 16 Beförderungen in andere Mitgliedstaaten · § 17 Ausfuhr oder Überführung in das externe Versandverfahren · § 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung · § 20 Steueranmeldung · § 20a Herstellung von Kaffee außerhalb eines Steuerlagers · § 21 Kleinbetragsregelung · § 22 Anmeldung des Kaffees und der kaffeehatligen Waren · § 23 Beförderungen zu privaten Zwecken · § 24 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken · § 25 Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken · § 27 Versandhandel · § 28 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren des zollrechtlich freien Verkehrs · § 30 Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren · § 31 Aufnahme von versteuertem Kaffee in ein Steuerlager · § 32 Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr · § 33 Nachweis der Ausfuhr bei Lieferungen in Drittländer oder Drittgebiete oder der Überführung in das externe Versandverfahren · § 36 Vernichtung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren, Steueraufsicht · § 37 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht · § 44 Ordnungswidrigkeiten
01.01.2021
§ 5 Erteilung der Erlaubnis · § 12 Registrierter Versender · § 25 Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken · § 27 Versandhandel, Beauftragter · § 30 Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren · § 32 Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr