Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

KapMuG 2024

§ 8 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

Ab dem Erlass des Vorlagebeschlusses sind weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge unzulässig; § 3 ist anzuwenden.

§ 7 § 9