Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG 2024§ 8 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses
Ab dem Erlass des Vorlagebeschlusses sind weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge unzulässig; § 3 ist anzuwenden.
Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG 2024Ab dem Erlass des Vorlagebeschlusses sind weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge unzulässig; § 3 ist anzuwenden.