Gesetze / Kfz-EEV · BGBl. I 2024, Nr. 259

Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die Europäische Kommission

5 Normen · ausgefertigt 07.08.2024 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Datenerhebung bei Gelegenheit der Hauptuntersuchung
  4. § 3 Datenübermittlung an die nationale Datenspeicherungsstelle, Energieverbrauchsdatei
  5. § 4 Datenübermittlung an die Europäische Umweltagentur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
  6. § 5 Inkrafttreten
  7. Schlussformel