Gesetze / Kfz-EEV · BGBl. I 2024, Nr. 259
Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die Europäische Kommission
5 Normen · ausgefertigt 07.08.2024 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Datenerhebung bei Gelegenheit der Hauptuntersuchung
- § 3 Datenübermittlung an die nationale Datenspeicherungsstelle, Energieverbrauchsdatei
- § 4 Datenübermittlung an die Europäische Umweltagentur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- § 5 Inkrafttreten
- Schlussformel