Gesetze / KostenbeitragsV · BGBl I 2005, 2907
Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe
6 Normen · ausgefertigt 01.10.2005 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Festsetzung des Kostenbeitrags
- § 2 Wahl der Beitragsstufe bei vollstationären Leistungen
- § 3 Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen
- § 4 Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten
- § 5 Behandlung hoher Einkommen
- § 6 Heranziehung der Eltern bei Leistungen für junge Volljährige
- Schlussformel
- Anlage