Gesetze / KostenbeitragsV · BGBl I 2005, 2907

Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

6 Normen · ausgefertigt 01.10.2005 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Festsetzung des Kostenbeitrags
  3. § 2 Wahl der Beitragsstufe bei vollstationären Leistungen
  4. § 3 Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen
  5. § 4 Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten
  6. § 5 Behandlung hoher Einkommen
  7. § 6 Heranziehung der Eltern bei Leistungen für junge Volljährige
  8. Schlussformel
  9. Anlage