Gesetze / KrWoFGV · BGBl. I 2024, Nr. 261
Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt
2 Normen · ausgefertigt 09.08.2024 · Änderungen