Gesetze / Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

KraftStDV 2017

§ 6 Prüfung durch das Hauptzollamt

Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.

§ 5 § 7