Gesetze / KugV · BGBl I 2020, 595
Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit
Außer Kraft — seit 01.01.2022 nicht mehr im Bundesrecht nachgewiesen.
4 Normen · ausgefertigt 25.03.2020 · Änderungen
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Eingangsformel
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§ 1
Absenkung der Anforderungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld
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§ 2
Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung
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§ 3
Öffnung von Kurzarbeit für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
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§ 4
Inkrafttreten