Gesetze / LärmVibrationsArbSchV · BGBl I 2007, 261
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
17 Normen · ausgefertigt 06.03.2007 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Ermittlung und Bewertung der Gefährdung; Messungen
- § 3 Gefährdungsbeurteilung
- § 4 Messungen
- § 5 Fachkunde
- Abschnitt 3 · Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm
- § 6 Auslösewerte bei Lärm
- § 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition
- § 8 Gehörschutz
- Abschnitt 4 · Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sowie Schutzmaßnahmen bei Vibrationen
- § 9 Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen
- § 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen
- Abschnitt 5 · Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
- § 11 Unterweisung der Beschäftigten
- § 12 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
- § 13 (weggefallen)
- § 14 (weggefallen)
- Abschnitt 6 · Ausnahmen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
- § 15 Ausnahmen
- § 16 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 17 Übergangsvorschriften
- Anhang Vibrationen