Gesetze / LASaarDV 2 · BGBl I 1963, 471
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
13 Normen · ausgefertigt 16.07.1963 · Änderungen
- Eingangsformel
- Erster Titel · Zusammentreffen saarländischer Vorauszahlungen mit saarländischer Unterhaltshilfe und mit Kriegsschadenrente
- § 1 Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Umstellung der saarländischen Unterhaltshilfe (§ 27 LA-EG-Saar)
- § 2 Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Zuerkennung von Kriegsschadenrente
- § 3 Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags
- § 4 Reihenfolge der Anrechnung
- Zweiter Titel · Zusammentreffen von Aufbaudarlehen mit saarländischen Vorauszahlungen, saarländischer Unterhaltshilfe und Kriegsschadenrente
- § 5 Reihenfolge der Anrechnung von Aufbaudarlehen und saarländischen Vorauszahlungen
- § 6 Reihenfolge der Anrechnung von Darlehen, saarländischen Vorauszahlungen, saarländischer Unterhaltshilfe und Kriegsschadenrente
- Dritter Titel · Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen in Erbfällen
- § 7 Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen an den Erblasser
- § 8 Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen an Erben
- § 9 Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen auf mehrere Ansprüche auf Hauptentschädigung
- Vierter Titel · Sonstige und Schlußvorschriften
- § 10 Ausschlußfristen für Anträge nach saarländischen Vorschriften
- § 11 Anwendungszeitpunkt
- § 12 Anwendung im Land Berlin
- § 13 Inkrafttreten