Gesetze / LASaarDV 2 · BGBl I 1963, 471

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

13 Normen · ausgefertigt 16.07.1963 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Erster Titel · Zusammentreffen saarländischer Vorauszahlungen mit saarländischer Unterhaltshilfe und mit Kriegsschadenrente
  3. § 1 Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Umstellung der saarländischen Unterhaltshilfe (§ 27 LA-EG-Saar)
  4. § 2 Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Zuerkennung von Kriegsschadenrente
  5. § 3 Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags
  6. § 4 Reihenfolge der Anrechnung
  7. Zweiter Titel · Zusammentreffen von Aufbaudarlehen mit saarländischen Vorauszahlungen, saarländischer Unterhaltshilfe und Kriegsschadenrente
  8. § 5 Reihenfolge der Anrechnung von Aufbaudarlehen und saarländischen Vorauszahlungen
  9. § 6 Reihenfolge der Anrechnung von Darlehen, saarländischen Vorauszahlungen, saarländischer Unterhaltshilfe und Kriegsschadenrente
  10. Dritter Titel · Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen in Erbfällen
  11. § 7 Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen an den Erblasser
  12. § 8 Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen an Erben
  13. § 9 Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen auf mehrere Ansprüche auf Hauptentschädigung
  14. Vierter Titel · Sonstige und Schlußvorschriften
  15. § 10 Ausschlußfristen für Anträge nach saarländischen Vorschriften
  16. § 11 Anwendungszeitpunkt
  17. § 12 Anwendung im Land Berlin
  18. § 13 Inkrafttreten