Gesetze / Landespersonalvertretungsgesetz
LPersVG§ 67 Mitbestimmung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Der Personalrat hat in folgenden Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mitzubestimmen:
Bestellung und Abberufung von Vertrauens- und Betriebsärzten sowie Sicherheitsfachkräften,
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen,
Grundsätze des behördlichen oder betrieblichen Gesunderhaltungs- sowie Gesundheits- und Eingliederungsmanagements.