Gesetze / Landespersonalvertretungsgesetz

LPersVG

§ 95 Theater und Orchester

Bei öffentlichen Theatern und Orchestern werden besondere Personalräte für künstlerisch tätige Personen gebildet. Das nichtkünstlerische Personal wählt eigene Personalräte nach den allgemeinen Vorschriften.

§ 94 § 96