Gesetze / Waldgesetz des Landes Brandenburg
LWaldG§ 25 Förderung der Forstwirtschaft
Die Forstwirtschaft soll wegen der Bedeutung für die Landeskultur und den Naturschutz und wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes fachlich und finanziell gefördert werden.