Gesetze / LuftPersV / Änderungen
Änderungen im LuftPersV
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
01.01.2024
§ 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
01.01.2023
§ 18 Zuverlässigkeit
25.01.2022
§ 2 Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht · § 7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis · § 10 Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen · § 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis · § 15 Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis · § 16 Voraussetzungen für die Ausbildung · § 23 Ausbildungsbetriebe · § 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis · § 25 Form der Ausbildungserlaubnis · § 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis · § 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis · § 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät · § 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät · § 106 Fachliche Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis · § 107 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung · § 108 Anrechenbarkeit praktischer Erfahrung, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit · § 109 Prüfung · § 110 Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis · § 111 (weggefallen) · § 111a Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal · § 134 Ordnungswidrigkeiten
19.03.2021
§ 2 Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht · § 3 Anwendbare Vorschriften · § 5 Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen · § 9 Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen · § 10 Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen · § 12 Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten · § 15 Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis · § 16 Voraussetzungen für die Ausbildung · § 21 Flugmedizinische Tauglichkeit · § 21a Medizinische Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes · § 23 Ausbildungsbetriebe · § 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis · § 25 Form der Ausbildungserlaubnis · § 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis · § 26a Zuständige Stellen für die Verwaltung von Erklärungen und für die Genehmigung von Ausbildungsprogrammen von erklärten Ausbildungsorganisationen · § 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis · § 28 Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis · § 34 Fliegerärztlicher Ausschuss · § 108 Erteilung und Umfang der Erlaubnis, Ausweis für Prüfer von Luftfahrtgerät · § 109 Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis · § 111a Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis · § 125 Nachweis von Sprachkenntnissen · § 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen · § 128 Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen für Luftfahrer; Anerkennung von Prüfern · § 128a Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern · § 131 Zuständige Stellen
03.05.2020
§ 16 Voraussetzungen für die Ausbildung · § 18 Zuverlässigkeit