Gesetze / LuftPersVDV 3 2017 · BAnz AT 06.06.2017 V1

Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal

20 Normen · ausgefertigt 30.05.2017 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Gegenstand der Sprachprüfung; Bestehen der Sprachprüfung
  4. § 3 Nachweis von Sprachkenntnissen
  5. § 4 Erstprüfung
  6. § 5 Verlängerungsprüfung
  7. § 6 Sprachprüfer
  8. § 7 Prüfungsprotokoll
  9. § 8 Sprachvermerk nach Erstprüfung; Geltungsdauer
  10. § 9 Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer
  11. § 10 Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6
  12. § 11 Nachweis der Erstsprache
  13. § 12 Nachweis eines sprachlichen Studiums
  14. § 13 Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
  15. § 14 Prüfstellenhandbuch einer Organisation; anerkannte Organisation
  16. § 15 Standardisierungsgespräch und Handbuch für Einzelprüfer
  17. § 16 Aufsicht über anerkannte Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
  18. § 17 Pflichten der anerkannten Stelle im Rahmen der Aufsicht
  19. § 18 Standardisierung
  20. § 19 Beschwerde über das Ergebnis einer Sprachprüfung
  21. § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten