Gesetze / LuftRegV · BGBl I 1999, 279

Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

18 Normen · ausgefertigt 02.03.1999 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Einrichtung des Registers
  3. § 1 Aufbau des Registers
  4. Abschnitt 2 · Gestaltung und Benutzung der Registerblätter
  5. § 2 Bestandteile des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
  6. § 3 Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
  7. § 4 Eintragung von Vormerkungen, Schutzvermerken und Widersprüchen
  8. § 5 Bestandteile des Registerblatts für ein Ersatzteillager
  9. § 6 Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Ersatzteillager
  10. Abschnitt 3 · Führung des Registers und allgemeine Verfahrensvorschriften
  11. § 7 Anwendung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
  12. § 8 Registerakten
  13. § 9 Vermeiden unnötigen Aktenanfalls
  14. § 10 Verzeichnis
  15. Abschnitt 4 · Führung des Registers in maschineller Form
  16. § 11 Einführung der maschinellen Führung
  17. § 12 Begriff, Freigabe und Gestaltung von Registerblättern
  18. § 13 Vornahme und Wirksamwerden von Eintragungen
  19. § 14 Einsicht in das Register
  20. § 15 Automatisierter Abruf von Daten
  21. § 16 Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt, Datenverarbeitung im Auftrag
  22. Abschnitt 5 · Schlußvorschriften
  23. § 17 Übergangsregelung
  24. § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  25. Schlußformel
  26. Anlage 1
  27. Anlage 2