Gesetze / LuftVO 2015 · BGBl I 2015, 1894

Luftverkehrs-Ordnung

55 Normen · ausgefertigt 29.10.2015 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Maßeinheiten
  5. § 3 Zuständige Behörde nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
  6. Abschnitt 2 · Luftfahrtpersonal
  7. § 4 Körperliche und geistige Beeinträchtigungen
  8. § 5 Lärm
  9. § 6 Mitführung von Urkunden und Ausweisen
  10. Abschnitt 3 · Besondere Meldepflichten
  11. § 7 Meldung von Unfällen und Störungen
  12. § 8 Startverbote
  13. § 9 Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen
  14. § 10 Register für sicherheitsrelevante Ereignisse
  15. Abschnitt 4 · Allgemeine Verkehrsregeln
  16. § 11 Abweichung von Höchstgeschwindigkeiten
  17. § 12 Zuständige Behörde nach Anhang SERA.3210 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
  18. § 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen
  19. § 14 Kunstflüge
  20. § 15 Schlepp- und Reklameflüge
  21. Abschnitt 5 · Nutzung des Luftraums
  22. § 16 Luftraumordnung
  23. § 17 Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen
  24. § 18 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen
  25. § 19 Verbotene Nutzung des Luftraums
  26. § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
  27. § 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
  28. Abschnitt 5a · Betrieb von unbemannten Fluggeräten
  29. § 21a Verfahren und zuständige Behörden in der Betriebskategorie „offen“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  30. § 21b Zuständige Behörden für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „speziell“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  31. § 21c Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; Verkehrsvorschriften
  32. § 21d Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durch Betreiber aus Drittländern
  33. § 21e Benannte und anerkannte Stellen
  34. § 21f Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  35. § 21g Regelungen für die Erteilung einer Genehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an Luftsportverbände
  36. § 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  37. § 21i Erteilung einer Genehmigung
  38. § 21j Ausweisung und Veröffentlichung geografischer Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  39. § 21k Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  40. Abschnitt 6 · Flugplatzverkehr
  41. § 22 Regelung des Flugplatzverkehrs
  42. § 23 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
  43. § 24 (weggefallen)
  44. § 25 Besondere Regelungen für den Flugbetrieb auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle
  45. § 26 Beschränkungen der Starts und Landungen von Flugzeugen mit Strahltriebwerken
  46. Abschnitt 7 · Flugvorbereitung
  47. § 27 Prüfung der Flugvorbereitung und der vorgeschriebenen Ausweise
  48. § 28 Festlegung des Flugplans
  49. Abschnitt 8 · Flug
  50. § 29 Festlegungen im Funkverkehr
  51. § 30 Standortmeldungen
  52. § 31 Flugverkehrskontrollfreigabe
  53. § 32 Start- und Landemeldung
  54. § 33 Flugverfahren
  55. Abschnitt 9 · Sichtflugregeln
  56. § 34 Genehmigung von Flügen oberhalb der Flugfläche 195
  57. § 35 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Sichtflugregeln
  58. § 36 Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht
  59. § 37 Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln
  60. § 38 Überschallflüge nach Sichtflugregeln
  61. § 39 Allgemeingenehmigung für Such- und Rettungsflüge
  62. § 40 Mindestsichtwetterbedingungen in den Lufträumen der Klassen F und G
  63. Abschnitt 10 · Instrumentenflugregeln
  64. § 41 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Instrumentenflugregeln
  65. § 42 Abbruch von Landeanflügen
  66. Abschnitt 11 · Bußgeld- und Schlussvorschriften
  67. § 43 Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer
  68. § 44 Ordnungswidrigkeiten
  69. Anlage 1 (zu § 9 Absatz 2) Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen
  70. Anlage 2 (zu § 9 Absatz 2) Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten
  71. Anlage 3 (zu § 18 Absatz 4) Bauliche Anforderungen an Landestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse nach § 18 Absatz 4