Gesetze / MAR

MAR

Art 24 Zusammenarbeit mit der ESMA

(1)

(2)

(3) Die ESMA legt der Kommission bis zum 3. Juli 2016. diese Entwürfe technischer Durchführungsstandards vor. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Durchführungsstandards nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.

Art 23 Art 25