Gesetze / MarVerstMeldV · BGBl I 2016, 1572

Verordnung zum Umgang mit Hinweisgebern und zur Bearbeitung ihrer Hinweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

9 Normen · ausgefertigt 02.07.2016 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Spezielle Beschäftigte für die Bearbeitung von Verstoßmeldungen
  3. § 2 Spezielle Kommunikationskanäle
  4. § 3 Allgemeine Informationen zu Verstoßmeldungen
  5. § 4 Information von meldenden Personen
  6. § 5 Dokumentation von Verstoßmeldungen
  7. § 6 Vertraulichkeit und Datensicherheit
  8. § 7 Weitergabe von Daten
  9. § 8 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  10. § 9 Inkrafttreten