Gesetze / NMV 1970 · BGBl I 1970, 1660

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen

46 Normen · ausgefertigt 14.12.1970 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil I · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich der Verordnung
  4. § 2 Anwendung der Zweiten Berechnungsverordnung
  5. Teil II · Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen
  6. 1. Abschnitt · Ermittlung der Kostenmiete
  7. § 3 Erstmalige Ermittlung der Kostenmiete
  8. § 4 Erhöhung der Kostenmiete infolge Erhöhung der laufenden Aufwendungen
  9. § 5 Senkung der Kostenmiete infolge Verringerung der laufenden Aufwendungen
  10. § 5a Änderung der Kostenmiete infolge Änderung der Wirtschaftseinheit
  11. § 6 Erhöhung der Kostenmiete wegen baulicher Änderungen
  12. § 7 Kostenmiete nach Schaffung neuer Wohnungen durch Ausbau oder Erweiterung des Gebäudes
  13. § 8 Kostenmiete nach Wohnungsvergrößerung
  14. § 8a Kostenmiete in Fällen, in denen nur noch ein Teil der Wohnungen als öffentlich gefördert gilt
  15. § 9 Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung
  16. § 10 Mieterleistungen
  17. 2. Abschnitt · Ermittlung der Vergleichsmiete
  18. § 11 Erstmalige Bestimmung der Vergleichsmiete
  19. § 12 Änderung der Vergleichsmiete infolge Änderung der laufenden Aufwendungen
  20. § 13 Erhöhung der Vergleichsmiete wegen baulicher Änderungen
  21. § 14 Vergleichsmiete nach Ausbau von Zubehörräumen und Wohnungsvergrößerung
  22. § 15 Übergang von der Vergleichsmiete zur Kostenmiete
  23. Teil III · Zulässige Miete für preisgebundene steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen
  24. § 16 Ermittlung der Kostenmiete für Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert sind
  25. § 17 Ermittlung der Kostenmiete für Wohnungen, die mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert sind
  26. § 18 Ermittlung der Vergleichsmiete für Wohnungen, die mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert sind
  27. § 19
  28. Teil IV · Umlagen, Zuschläge und Vergütungen
  29. § 20 Umlagen neben der Einzelmiete
  30. § 21 Umlegung der Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung
  31. § 22 Umlegung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser
  32. § 22a Umlegung der Kosten der Müllbeseitigung
  33. § 23 Umlegung der Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
  34. § 23a
  35. § 23b
  36. § 24 Umlegung der Kosten des Betriebs von Aufzügen
  37. § 24a Umlegung der Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage und der Gemeinschafts-Antennenanlage
  38. § 25 Umlegung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Einrichtungen für die Wäschepflege
  39. § 25a Umlageausfallwagnis
  40. § 25b
  41. § 26 Zuschläge neben der Einzelmiete
  42. § 27 Vergütungen neben der Einzelmiete
  43. § 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
  44. Teil V · Schlußvorschriften
  45. § 29 Auskunftspflicht des Vermieters
  46. § 30 Entsprechende Anwendung der Mietvorschriften
  47. § 31 Zulässige Miete für Untervermietung
  48. § 32 Vom Rechtsnachfolger zu vertretende Umstände
  49. § 33
  50. § 34 Überleitungsvorschrift
  51. § 35 Sondervorschrift für Berlin
  52. § 36 Berlin-Klausel
  53. § 37 Geltung im Saarland
  54. § 38 (Inkrafttreten)