Gesetze / Ordnungsbehördengesetz

OBG

§ 45 Gebühren

Die Erhebung von Gebühren einschließlich Auslagen für Amtshandlungen der Ordnungsbehörden richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg und den hierzu erlassenen Gebührenordnungen.

Teil IV

Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 44 § 46