Gesetze / Ordnungsbehördengesetz
OBG§ 45 Gebühren
Die Erhebung von Gebühren einschließlich Auslagen für Amtshandlungen der Ordnungsbehörden richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg und den hierzu erlassenen Gebührenordnungen.
Teil IV
Übergangs- und Schlußbestimmungen