Gesetze / OStrV · BGBl I 2010, 960
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
11 Normen · ausgefertigt 19.07.2010 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen
- § 3 Gefährdungsbeurteilung
- § 4 Messungen und Berechnungen
- § 5 Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter
- Abschnitt 3 · Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
- § 6 Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung
- § 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung
- Abschnitt 4 · Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
- § 8 Unterweisung der Beschäftigten
- § 9 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
- Abschnitt 5 · Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 10 Ausnahmen
- § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten