Gesetze / Patentanwaltsordnung

PatAnwO

§ 54 Aufgaben der Patentanwaltskammer

Die Patentanwaltskammer hat die Aufgabe, die Belange des Berufsstands zu wahren und zu fördern sowie die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen.

§ 53 § 55