Gesetze / PassDEÜV · BGBl I 2007, 2312

Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller

12 Normen · ausgefertigt 09.10.2007 · Änderungen

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 1a Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren
  3. § 1b Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters
  4. § 1c Registrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter
  5. § 1d Pflichten des Cloudanbieters
  6. § 1e Übermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters
  7. § 1f Fertigung des Lichtbilds durch die Passbehörde
  8. § 2 Qualitätssicherung
  9. § 3 Übermittlung der Daten an den Passhersteller
  10. § 4 Zertifizierung
  11. § 5 Qualitätsstatistik
  12. § 6 Übergangsregelungen
  13. Anlage 1 Übersicht über die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
  14. Anlage 2 Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten