Gesetze / Pflanzenschutz-Geräteverordnung
PflSchGerätV§ 6 Verwendungsverbot
Pflanzenschutzgeräte, die keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen oder nicht mit einer gültigen Plakette versehen worden sind, dürfen nicht verwendet werden.
Gesetze / Pflanzenschutz-Geräteverordnung
PflSchGerätVPflanzenschutzgeräte, die keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen oder nicht mit einer gültigen Plakette versehen worden sind, dürfen nicht verwendet werden.