Gesetze / PflSchSachkV 2013 · BGBl I 2013, 1953

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

9 Normen · ausgefertigt 27.06.2013 · Änderungen

  1. § 1 Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
  2. § 2 Ausstellung und Gestaltung des Sachkundenachweises
  3. § 3 Prüfungen
  4. § 4 Durchführung der Prüfungen
  5. § 5 Entzug und Wiedererlangung der Sachkunde
  6. § 6 Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen Staaten
  7. § 7 Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen
  8. § 8 Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung
  9. § 9 Übergangsvorschrift
  10. Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 und 2, § 3 Absatz 3 und § 6 Absatz 2) Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
  11. Anlage 2 (zu § 1 Absatz 1 und 2) Liste der anerkannten Berufsabschlüsse
  12. Anlage 3 (zu § 2 Absatz 1) Muster eines Sachkundenachweises
  13. Anlage 4 (zu § 4 Absatz 8) Muster eines Zeugnisses über eine Sachkundeprüfung
  14. Anlage 5 (zu § 8) Nachweis über die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme zur Sachkunde im Pflanzenschutz