Gesetze / PflanzTechnAusbV · BGBl I 2013, 482

Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin

8 Normen · ausgefertigt 12.03.2013 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  4. § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  5. § 4 Durchführung der Berufsausbildung
  6. § 5 Zwischenprüfung
  7. § 6 Abschlussprüfung
  8. § 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  9. § 8 Inkrafttreten
  10. Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin