Gesetze / PflanzTechnAusbV · BGBl I 2013, 482
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin
8 Normen · ausgefertigt 12.03.2013 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4 Durchführung der Berufsausbildung
- § 5 Zwischenprüfung
- § 6 Abschlussprüfung
- § 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 8 Inkrafttreten
- Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin