Gesetze / PolBeauftrG · BGBl I 2024, Nr. 72

Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag

21 Normen · ausgefertigt 28.02.2024 · Änderungen

  1. § 1 Aufgaben
  2. § 2 Tätigkeit
  3. § 3 Eingaben
  4. § 4 Aufklärung des Sachverhalts; Befugnisse
  5. § 5 Bearbeitung von Eingaben
  6. § 6 Verhältnis zu Disziplinar- und Arbeitsrecht, Bußgeld- und Strafverfahren
  7. § 7 Amtshilfe
  8. § 8 Aussagegenehmigung
  9. § 9 Wahl der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
  10. § 10 Rechtstellung und Amtszeit der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
  11. § 11 Ernennung; Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Polizeibeauftragten des Bundes; Amtseid
  12. § 12 Sitz, Haushalt
  13. § 13 Leitende Beamtin oder Leitender Beamter, Beschäftigte, Vertretung
  14. § 14 Anspruch der oder des Polizeibeauftragten des Bundes auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
  15. § 15 Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
  16. § 16 Verschwiegenheitspflicht der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
  17. § 17 Verwendung von Geschenken an die oder den Polizeibeauftragten des Bundes
  18. § 18 Berufsbeschränkung
  19. § 19 Berichtspflicht
  20. § 20 Evaluierung
  21. § 21 Inkrafttreten