Gesetze / PostRDV · BGBl I 1994, 1867
Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG
39 Normen · ausgefertigt 28.07.1994 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Erstes Kapitel · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuständige Stellen
- § 3 Grundlagen der Beziehungen zwischen den Trägern der Rentenversicherung und dem Renten Service
- § 4 Verantwortungsbereiche
- § 5 Ergänzende Regelungen
- Zweites Kapitel · Auszahlung von Geldleistungen
- § 6 Zahlungsauftrag
- § 7 Zahlung ohne Zahlungsauftrag
- § 8 Zahlungsempfänger
- § 9 Zahlweise
- § 10 Nicht ausführbare Zahlungen
- § 11 Nicht zugegangene Zahlungen
- § 12 Änderungen von Zahlungsaufträgen durch die Träger der Rentenversicherung
- § 13 Änderungen von Zahlungsdaten oder der Zahlweise durch die Berechtigten oder Zahlungsempfänger
- § 14 Änderungen von Zahlungsdaten durch Dritte
- § 15 Zahlungseinstellung durch den Renten Service
- § 16 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen beim Tod von Berechtigten
- Drittes Kapitel · Durchführung der Anpassung von Geldleistungen
- § 17 Anpassungsauftrag
- § 18 Art und Weise der Anpassung, Anpassungsmitteilung
- § 19 Unterrichtung der Träger der Rentenversicherung und anderer Stellen
- Viertes Kapitel · Mit der Auszahlung und der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende Aufgaben
- § 20 Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner
- § 21 Ausstellung von Ausweisen
- § 22 Erteilung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
- § 23 Einholung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
- § 24 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Inlandszahlungen
- § 25 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Auslandszahlungen
- § 26 Aufgaben im Rahmen der Statistik
- § 26a Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen
- § 27 Sonstige Aufgaben
- Fünftes Kapitel · Vorschüsse zur Auszahlung von Geldleistungen und Abrechnung
- § 28 Pflicht zur Zahlung monatlicher Vorschüsse
- § 29 Höhe der Vorschüsse
- § 30 Zahlung der Vorschüsse
- § 31 Abrechnung
- Sechstes Kapitel · Vergütung
- § 32 Anspruch auf angemessene Vergütung
- § 33 Entgelt für die Dienstleistung des Renten Service
- § 34 Erstattung von Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter
- § 35 Fälligkeit, Vorschüsse und Abrechnung
- § 36 (weggefallen)
- Siebtes Kapitel · Schlußvorschriften
- § 37
- § 38 Inkrafttreten
- Schlußformel