Gesetze / PsychThG 2020 · BGBl I 2019, 1604

Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten

28 Normen · ausgefertigt 15.11.2019 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Approbation, Erlaubnis zur vorübergehenden oder partiellen Berufsausübung
  3. § 1 Berufsbezeichnung, Berufsausübung
  4. § 2 Erteilung der Approbation
  5. § 3 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung
  6. § 4 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
  7. § 5 Rücknahme, Widerruf und Ruhen
  8. § 6 Verzicht
  9. Abschnitt 2 · Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, psychotherapeutische Prüfung
  10. § 7 Ziel des Studiums, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist
  11. § 8 Wissenschaftlicher Beirat
  12. § 9 Dauer, Struktur und Durchführung des Studiums
  13. § 10 Psychotherapeutische Prüfung als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation
  14. Abschnitt 3 · Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
  15. § 11 Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten
  16. § 12 Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten oder gleichgestellten Staaten
  17. § 13 Allgemeine Regelungen bei der Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
  18. Abschnitt 4 · Erbringen von Dienstleistungen
  19. § 14 Bescheinigungen, die zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat erforderlich sind
  20. § 15 Dienstleistungserbringung in Deutschland
  21. § 16 Rechte und Pflichten
  22. § 17 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
  23. § 18 Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
  24. § 19 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
  25. Abschnitt 5 · Verordnungsermächtigungen
  26. § 20 Regelungen über Ausbildung, Prüfung und Approbation
  27. § 21 Regelungen über Gebühren
  28. Abschnitt 6 · Aufgaben und Zuständigkeiten
  29. § 22 Zuständigkeit von Behörden
  30. § 23 Unterrichtungspflichten, Prüfpflichten, Mitteilungspflichten
  31. § 24 Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
  32. § 25 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
  33. Abschnitt 7 · Übergangsvorschriften, Bestandsschutz
  34. § 26 Weiterführen der alten Berufsbezeichnungen
  35. § 27 Abschluss von Ausbildungen
  36. § 28 Weitergelten der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten