Gesetze / RegG · BGBl I 1993, 2378 ,2395

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs

9 Normen · ausgefertigt 27.12.1993 · Änderungen

  1. § 1 Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Regionalisierung
  4. § 4 Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen
  5. § 5 Finanzierung und Verteilung
  6. § 6 Verwendung
  7. § 7 Unterstützung der Länder beim Ausgleich von finanziellen Nachteilen durch COVID 19
  8. § 8 Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens 9-Euro-Ticket
  9. § 9 Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens Deutschlandticket
  10. Anlage 1 (zu § 5 Absatz 4 und 9) Verteilung der Regionalisierungsmittel auf alle Länder in absoluten Zahlbeträgen für die Jahre 2016 bis einschließlich 2031
  11. Anlage 2 (zu § 5 Absatz 7, 8 und 9) Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  12. Anlage 3 (zu § 5 Absatz 11 und 12) Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf alle Länder in absoluten Zahlbeträgen für die Jahre 2020 bis einschließlich 2031
  13. Anlage 4 (zu § 5 Absatz 13 und 14) Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf alle Länder in absoluten Zahlbeträgen für die Jahre 2022 bis einschließlich 2031
  14. Anlage 5 (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis
  15. Anlage 6 (zu § 7 Absatz 12) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 7 Absatz 1, 4 und 6
  16. Anlage 7 (zu § 8 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 8 Absatz 2
  17. Anlage 8 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3
  18. Anlage 9 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3a