Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG 2021§ 10 Steuersatz
Die Rennwettsteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 9.
Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG 2021Die Rennwettsteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 9.