Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG 2021§ 18 Steuersatz
Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 17.
Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG 2021Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 17.