Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz

RennwLottG 2021

§ 37 Bemessungsgrundlage

Die Virtuelle Automatensteuer bemisst sich nach dem geleisteten Spieleinsatz abzüglich der Virtuellen Automatensteuer. Der geleistete Spieleinsatz umfasst sämtliche Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am virtuellen Automatenspiel nach § 36.

§ 36 § 38