Gesetze / RiFlEtikettV 2009 · BGBl I 2009, 1715
Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern
7 Normen · ausgefertigt 30.06.2009 · Änderungen
- Abschnitt 1 · Begriffsbestimmungen, Nachweise zur Rückverfolgbarkeit
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Aufzeichnungspflichten
- Abschnitt 2 · (weggefallen)
- (XXXX) §§ 3 bis 9 (weggefallen)
- Abschnitt 3 · Etikettierung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern
- § 9a Etikettierung von Schlachtkörpern von weniger als zwölf Monate alten Rindern
- § 9b Etikettierung von nicht vorverpacktem Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern im Einzelhandel
- Abschnitt 4 · Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
- § 10 Ordnungswidrigkeiten
- § 11 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 12 (weggefallen)
- Anlage (weggefallen)