Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBG 2016§ 11 Niederlegung des Amtes
Die Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Disziplinarvorgesetzten ihr Amt niederlegen. Diese oder dieser gibt die Niederlegung des Amtes dienstlich bekannt.