Gesetze / Gesetz über die Errichtung der Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“

SFPMG

§ 11 Personal

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftung finden der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz sowie die diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge Anwendung.

Einzelnorm

§ 10 § 12